Die Allgemeinverfügung der Stadt Brilon zur Eindämmung des Corona Virus ist gültig ab dem 19.03.2020
brilon-totallokal: Die Allgemeinverfügung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brilon am 19.03.2020 (heute) rechtswirksam, eine Klage dagegen hat gem. VwGO keine aufschiebende Wirkung.
Es folgt das uns von der Stadt Brilon zur Veröffentlichung zugesendete Original der Allgemeinverfügung der Stadt Brilon:
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon