Die Stadt Brilon hat mit dem Heutigen Tage eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona Virus erlassen

 

Die Allgemeinverfügung der Stadt Brilon zur Eindämmung des Corona Virus ist gültig ab dem 19.03.2020

 

brilon-totallokal: Die Allgemeinverfügung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brilon am 19.03.2020 (heute) rechtswirksam, eine Klage dagegen hat gem. VwGO keine aufschiebende Wirkung.

 

Es folgt das uns von der Stadt Brilon zur Veröffentlichung zugesendete Original der Allgemeinverfügung der Stadt Brilon:

19 03 20 Allgemeinverfügung 1 800 19 03 20 Allgemeinverfügung 2 800 19 03 20 Allgemeinverfügung 3 800 19 03 20 Allgemeinverfügung 4 800 19 03 20 Allgemeinverfügung 5 800

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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