Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information der Bürger und der Rückmeldung der Bürger an die Verwaltung und Planungsinstanzen der Stadt anlässlich der Umgestaltung und des Umbaus des Bereichs Keffelker Straße -undAlexanderstraße.

 

brilon-totallokal: Zur Aufstellung der

 

  • 104. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich “Keffelker Straße – Alexanderstraße“

und des

  • Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 116a “Umbau Raiffeisenmarkt“

 

findet am

 

Mittwoch, dem 16. September 2020, um 18:30 Uhr

Bürgerzentrum Kolpinghaus Brilon,

Propst-Meyer-Straße 7, 59929 Brilon

 

die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.         

 

Ziel der Planverfahren ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens der dort ansässigen Raiffeisen Westfalen Mitte eG (Raiffeisenmarkt) zur Modernisierung und Erweiterung ihres Standortes im Bereich „Keffelker Straße/ Alexanderstraße“. Dabei soll die „Alexanderstraße“ in die Betriebserweiterung mit einbezogen, aus Richtung der „Keffelker Straße“ für den Durchgangsverkehr gesperrt und bis zum Flurstück 457 abgebunden werden

 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.

 

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden. Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail erfolgen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung einzuhalten sind.

 

Nach den derzeit geltenden Bestimmungen ist neben den allgemein bekannten Regeln zur Hygiene insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist auch in Warteschlagen beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums einzuhalten.
  • Außerhalb des Sitzplatzes besteht bei Bewegungen im Raum die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Zur einfachen Rückverfolgbarkeit haben sich alle Teilnehmer an der Veranstaltung mit deren Einverständnis mit Namen, Adresse und Telefonnummer in die ausliegenden Anwesenheitslisten einzutragen.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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