Ab 1. Oktober müssen zahlungsunfähige Unternehmen wieder Insolvenz beantragen.
brilon-totallokal: Andernfalls drohen Strafen wegen Insolvenzverschleppung. Darauf weist die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland hin. Aufgrund der Corona-Krise ist die Insolvenzantragspflicht nur noch bis zum 30. September ausgesetzt.
Zwar hat sich die Regierungskoalition in Berlin darauf geeinigt, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen. Die Verlängerung gilt ab Oktober aber nur noch für den Insolvenzgrund Überschuldung. Überschuldet sind Unternehmen, deren Vermögen nicht ausreichend ist, um alle vorhandenen Verbindlichkeiten zu begleichen. Zahlungsunfähig sind hingegen Unternehmen, die 10 Prozent und mehr ihrer fälligen Forderungen in absehbarer Zeit nicht begleichen können. Verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen sind Kapitalgesellschaften, also Unternehmen mit den Rechtsformen GmbH, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft und haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften. Nicht insolvenzantragspflichtig sind Personengesellschaften wie OHG, KG und Kleingewerbetreibende.
Die IHK Arnsberg weist zudem darauf hin, dass die Bundesregierung plant, die so genannte Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. In dieser Periode muss sich der Schuldner bestimmten Bedingungen unterwerfen. Sie beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach deren Ablauf ist der Schuldner von der Restschuld befreit. Für Unternehmer, die ihren Insolvenzantrag ab dem 1. Oktober stellen, bedeutet dies, dass die Restschuldbefreiung bereits nach drei statt sechs Jahren wirksam werden kann.
Unternehmer in finanziellen Schwierigkeiten können sich mit ihren Fragen an die Schuldnerhilfe Köln wenden. Die Hotline für Selbstständige ist ein gemeinsames Projekt der IHK Arnsberg sowie fünf weiterer IHKs mit der Schuldnerhilfe Köln. Die Telefonnummer lautet
0800 8884888. Die Hotline ist montags und mittwochs von 15 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Zudem bietet die IHK Arnsberg am 8. Oktober um 15 Uhr ein Webinar zum Thema „Insolvenzrechtliche Sanierung in der Corona-Krise“ an. Weitere Informationen zum Webinar: www.ihk-arnsberg.de/Webinar-Insolvenzrecht.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland