Verkaufsoffene Sonntage als Infektionsschutz-Maßnahme

 

Die IHK Arnsberg begrüßt ausdrücklich die landesweite Zulassung von 5 verkaufsoffenen Sonntagen zum Jahresende.

 

brilon-totallokal: Die heute (1.10.) in Kraft getretene Fassung der Corona-Schutzverordnung ermöglicht es dem Einzelhandel aus Gründen des Infektionsschutzes an den Adventssonntagen sowie am 1. Sonntag des neuen Jahres in der Zeit von 13-18 Uhr zu öffnen.

 

Die zusätzlichen Öffnungszeiten dienen dazu, den in der Vorweihnachtszeit und „zwischen den Jahren“ üblichen Kundenandrang zu entzerren und so vorbeugend zum Infektionsschutz beizutragen. „Individuell begründete Zulassungen nach dem Ladenöffnungsgesetz durch die jeweiligen Städte werden damit hinfällig. Es muss kein besonderer Anlass vorliegen und auch eine räumliche Eingrenzung des Bereichs, in dem Läden öffnen dürfen, entfällt. Diese verkaufsoffenen Sonntage können somit auch nicht zum Gegenstand einer Klage werden“, erläutert IHK-Geschäftsbereichsleiter Thomas Frye. Die Schaffung einer derartigen rechtlichen Grundlage hatten die IHKs in NRW schon in der Vergangenheit immer wieder eingefordert. Die IHK Arnsberg erwartet durch diese allgemeine Regelung in der Verordnung der NRW-Landesregierung ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Verkaufsoffene Sonntage dürften daher tatsächlich im Advent auch durchgeführt werden.

 

Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg  Hellweg-Sauerland

 

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