Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 143 “Helleholweg-Frankenweg“ findet am Donnerstag, dem 29. Oktober 2020, um 18:30 Uhr im Bürgerzentrum Kolpinghaus Brilon, in der Propst-Meyer-Straße 7, 59929 Brilon die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
brilon-totallokal: Ziel der Planverfahren ist es, auf dem Grundstück Gemarkung Brilon, Flur 63, Flurstück 819 ein WA -Allgemeines Wohngebiet- für acht potentielle Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern festzusetzen.
Die Parzelle 819 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 37 “Kurpark“ und ist hier als -Sonstiges Sondergebiet- für die Errichtung von Sanatorien, Erholungsheimen und Kurhotels festgesetzt.
Zur Erreichung des Planungsziels sollen das Projektgrundstück und Teile der angrenzenden Straßenparzellen des “Hellehohlwegs“ und “Frankenwegs“ durch einen neuen Bebauungsplan der Innenentwicklung Brilon-Stadt Nr. 143 gemäß § 13 a BauGB überplant werden.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden. Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) erfolgen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung einzuhalten sind.
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen ist neben den allgemein bekannten Regeln zur Hygiene insbesondere Folgendes zu beachten:
- Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist auch in Warteschlagen beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums einzuhalten.
- Außerhalb des Sitzplatzes besteht bei Bewegungen im Raum die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Zur einfachen Rückverfolgbarkeit haben sich alle Teilnehmer an der Veranstaltung mit deren Einverständnis mit Namen, Adresse und Telefonnummer in die ausliegenden Anwesenheitslisten einzutragen.
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon