Gehwege von Laub freihalten

 

Das herbstlich-bunte Laub, das sich aktuell an den Bäumen färbt, freut die Betrachter.

 

brilon-totallokal: Weitaus weniger freut man sich dagegen über Laub auf den Gehwegen. Damit Anlieger im Herbst keine „böse Überraschung“ erleben, weist die Stadt Olsberg alle Grundstücksbesitzer und –besitzerinnen auf die Verpflichtung hin, Gehwege von Verschmutzungen freizuhalten.

 

„Denn wenn zum Beispiel ein Fußgänger auf dem Gehweg auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, haftet der Grundstücksbesitzer im Rahmen der auf ihn übertragenen Verkehrssicherungspflicht“, weiß Timo Caspari, im Olsberger Rathaus unter anderem zuständig für die Organisation der Straßenreinigung.

 

Wie in vielen anderen Kommunen ist die Reinigung der Gehwege – einschließlich des Winterdienstes – auch in der Stadt Olsberg per Satzung auf die Anlieger übertragen. Die Gehwege sind danach mindestens einmal monatlich zu reinigen. Weiter heißt es in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung: „Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt.“ Ebenso gilt dann für den Winter, dass Gehwege „in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten“ sind.

 

Doch nicht nur aus Haftungsgründen empfiehlt es sich für Grundstücksbesitzer, regelmäßig zu Besen und Kehrblech zu greifen. Zum einen leiste man auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zu einem ansprechenden und attraktiven Stadtbild, so Timo Caspari. Und zum anderen verhindere man auch, dass insbesondere im Herbst Laub in die Gullys gelangt und so das Ablaufen von Regenwasser unmöglich macht.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die komplette Straßenreinigungssatzung auf der Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de in der Rubrik „Ortsrecht“.

 

Fotocredit: Alexandra Stracke

Quelle: Jörg Fröhling – Stadt Olsberg

 

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