Am 29. Oktober hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedet.
brilon-totallokal: Das neue Gesetz sieht eine Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung eines neuen behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags sowie Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag vor. Die Änderungen sollen ab Anfang 2021 gelten.
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize, Dirk Wiese, informiert und zitiert dazu die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Angelika Glöckner MdB: „In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden. Diesen Menschen wollen wir konkret im Alltag helfen, indem wir sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlasten. Als SPD-Bundestagsfraktion war uns dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft evaluiert werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen.“
Wiebke Esdar MdB, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion ergänzt: „Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.“
Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt werden soll.
Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf deutlich von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht und erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.“
„Dieses neue Gesetz bedeutet für die Menschen mit Behinderungen sowie für Personen mit Pflegebedarf in allen Pflegegraden eine wesentliche Verbesserung und kommt auch im Hochsauerland allen in den Werkstätten Tätigen sowie Pflegebedürftigen zu Gute“, betont Wiese.
Quelle: Dirk Wiese MdB