Absage Bürgerversammlung

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.11. muss abgesagt werden

 

brilon-totallokal: Zur Aufstellung der/des

 

  • 103. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich “Streitfeld“
  • Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 129a “Streitfeld“

 

wurde im Amtsblatt der Stadt Brilon Nr. 10, Jahrgang 50, vom 15.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) am

 

Mittwoch, dem 11. November 2020, um 18:30 Uhr

im Bürgersaal des Rathauses (Raum 23)

Am Markt 1, 59929 Brilon

stattfindet.

 

Da Veranstaltungen und Versammlungen gemäß § 13 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30.10.2010 bis Ende November untersagt sind, wird die o. g. Bürgerversammlung abgesagt.

 

Sobald aufgrund der aktuellen Gesundheitslage (Corona-Pandemie) ein neuer Termin festgelegt werden kann, wird dieser im Amtsblatt der Stadt Brilon ortsüblich bekannt gemacht und in der örtlichen Tagespresse veröffentlicht.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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