Rettungsdienst Hochsauerland steht vor dem Kollaps

 

Anfrage der SBL-Fraktion gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags

 

brilon-totallokal: Die SBL-Fraktion hat sich schon öfters mit der Situation beim Rettungsdienst Hochsauerland befasst.

 

Vor 3 Jahren wiesen wir daraufhin, dass unserer Meinung nach der vom Kreistag im Dezember 2016 mehrheitlich beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan als gescheitert bezeichnet werden kann. Das Ziel des Rettungsdienstbedarfsplans war und ist es, dass die Rettungstransportwagen (RTW) kreisweit in mindestens 90% der Fälle (p90%-Wert) den Einsatzort in maximal 12 Minuten erreichen. Im Jahr 2017, also nach der Umsetzung des neuen Bedarfsplans, war das aber nur in 2 der 12 Rettungswachen gelungen. Die erfolgreichen Rettungswachen lagen beide in Arnsberg.

 

Auf die Hilfsfrist von 12 Minuten gehen auch die Verfasser des Schreibens „Rettungsdienst Hochsauerland steht vor dem Kollaps“ ein.

Sie schreiben: „Oft kommt es dadurch dazu, dass ein Rettungswagen aus einer benachbarten Stadt oder einem benachbarten Landkreis zu einem Einsatz kommen muss, bei dem er die erforderliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich überschreitet.“

 

Wenn es so ist wie im Brief beschrieben steht wohl außer Frage, dass beim Rettungsdienst Hochsauerland dringender Handlungsbedarf besteht!

 

Daher stellen wir – bezugnehmend auf den Brandbrief „Rettungsdienst Hochsauerland steht vor dem Kollaps“ – folgende Fragen:

  1. Wie viele eigene Kündigungen und Aufhebungsverträge von/mit Mitarbeiter*innen des Rettungsdienstes gab es (nach Quartalen) in den Jahren 2019 und 2020?
    • Wie viele davon betrafen Notfallsanitäter?
  2. Wie hat sich die Anzahl der „Duplizitätsfälle“ (die zu erheblich längeren Anfahrtszeiten führen) für die einzelnen Rettungswachen in den Jahren 2019 und 2020 entwickelt?
  3. Bei welchen Anteilen der Einsätze von RTW wurde in den einzelnen Rettungswachen in den Jahren 2019 und 2020 die Hilfsfrist nicht eingehalten?
  4. Wie verteilen sich die Qualifikationen der Mitarbeiter*innen in den einzelnen Rettungswachen auf
    • Notfallsanitäter,
    • Rettungssanitäter,
    • andere Ausbildungen?
  5. Nach welchen Kriterien werden neue RTW beschafft?
  6. Nach welchen Kriterien wird Dienstkleidung für die Mitarbeiter*innen der Rettungswachen beschafft?

 

Quelle: Reinhard Loos – Gabriele Joch-Eren – Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)

 

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