Die Genehmigungsbescheide liegen bis zum 10. Februar aus
brilon-totallokal: Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen mit jeweils 4,2 MW-Nennleitung und einer Gesamthöhe von 229m in Brilon-Madfeld genehmigt, gleichzeitig werden acht „Altanlagen“ zurückgebaut.
Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 28. Januar 2021, bis Mittwoch, 10. Februar 2021, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:
- Stadtverwaltung Brilon
- Zimmer 33, Am Markt 1, 59929 Brilon
- Montag bis Mittwoch von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 15:45 Uhr
- Donnerstag von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag von 8:15 Uhr bis 13 Uhr
- Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02961/794-150 erforderlich.
- Zimmer 33, Am Markt 1, 59929 Brilon
- Stadtverwaltung Bad Wünnenberg
- Zimmer 1 (Nebenstelle Bauamt), Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg
- Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie
- Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und
- Donnertag von 14 Uhr bis 17:30 Uhr
- Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02953/709-63 erforderlich.
- Zimmer 1 (Nebenstelle Bauamt), Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg
- Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde
- Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: [email protected]
- Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie
- Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und
- Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr
- Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02961/94-3155 erforderlich.
- Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: [email protected]
- Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid in der Zeit vom 28.01.2021 bis zum 10.02.2021 auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff und dem UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.
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Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis