Stadt sendet bedürftigen FFP2 Masken zu
brilon-totallokal: Der Stadt Brilon wurden kurzfristig im Rahmen der Soforthilfe des Landes NRW FFP2-Schutzmasken für bedürftige Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Anzahl der zur Verfügung gestellten Masken werden 3 Schutzmasken pro Person ab 15 Jahren ausgegeben. Die Masken werden den berechtigten Personen in den nächsten Tagen schnell und unbürokratisch auf dem Postweg übersandt.
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon