Die IHK Arnsberg hält die geplante Meldung eines Vogelschutzgebietes Diemel- und Hoppecketal an die EU-Kommission weder für notwendig noch für begründet.
brilon-totallokal: Die vom VNV erhobenen Daten und die räumliche Abgrenzung seien oft nicht nachvollziehbar, selbst die EU-Kommission sehe keine Meldenotwendigkeit.
„Die schwerwiegendste Folge eines eventuellen Schutzgebietes ist aus Sicht der Wirtschaft die damit einhergehende Planungsunsicherheit“, sagt Thomas Frye, Geschäftsbereichsleiter der IHK Arnsberg. Gewerbliche Vorhaben und kommunale Planungen unterlägen künftig dem Vorbehalt einer Verträglichkeitsprüfung. Frye: „Das gilt nicht nur für die 12.400 Hektar des Gebietes selbst, sondern auch für rund 8.000 Hektar weiterer Flächen des gesetzlich festgelegten Umgebungsschutzes.“ Davon betroffen sind zahlreiche einzelbetriebliche Gewerbe-Standorte im Hoppecke- und im Diemeltal sowie mögliche Erweiterungen oder strukturelle Veränderungen der Gewerbegebiete in Brilon und Marsberg. Darüber hinaus sind gleich mehrere Steinbrüche in ihrer Entwicklung elementar eingeschränkt, die im Briloner Kalkmassiv besonders hochwertigen Kalkstein für zahlreiche Anwendungen gewinnen und verarbeiten. Der klimapolitisch notwendige Ausbau der Windenergie kommt mit einem Vogelschutzgebiet und in dessen großräumiger Umgebung weitgehend zum Erliegen. „Betroffen wären neben neuen Windparks auch das notwendige Repowering von Alt-Anlagen“, erläutert Frye.
In ihrer Stellungnahme fordert die IHK daher, auf die Gebietsmeldung zu verzichten und sinnvollen Naturschutz über andere Instrumente – etwa den Vertragsnaturschutz – zu regeln. Sollte sich das Land trotz aller schwerwiegender Bedenken von Kommunen und Wirtschaft für eine Meldung nach Brüssel entscheiden, müsse diese mit einer Umsetzung über eine vertragliche Vereinbarung verbunden werden. Dazu erinnert die IHK an die Videokonferenz mit NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Mai, in der ein solcher Vorschlag von allen Seiten positiv bewertet wurde. Frye: „Mit der sogenannten Hellweg-Börde-Vereinbarung, die von der IHK für das gleichnamige Vogelschutzgebiet im Kreis Soest maßgeblich mit entwickelt worden ist, wurden gute Erfahrungen im Interessenausgleich zwischen Naturschutz, Kommunen, Landwirtschaft und allgemeiner Wirtschaft gesammelt.“ Vorschläge zum Vorgehen bei einem möglichen Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal“ hat die IHK in ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg adressiert.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland