Persönliche Services der Stadt Brilon: Hinweise zur Öffnung der Verwaltungsstellen

Vorsprachen in Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Sozialangelegenheiten, JobCenter und Standesamt weiterhin nur nach Terminvereinbarung

 

brilon-totallokal: Brilon: Wie bereits durch den Hochsauerlandkreis kommuniziert wurde, öffnen die Verwaltungen im Kreis ab dem 01.07.2021 wieder für den Publikumsverkehr. Es bestehen jedoch weiterhin einschränkende Regelungen.

 

Die Stadt Brilon weist darauf hin, dass für persönliche Vorsprachen im Fachbereich III -Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Sozialangelegenheiten, JobCenter, Standesamt- weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Auch für die übrigen Bereiche der Verwaltung sind Terminvereinbarungen vor persönlichen Vorsprachen weiterhin erwünscht.

 

Die Erfahrungen der letzten Monate und auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger haben gezeigt, dass hiervon beide Seiten profitieren. Durch eine vorherige Terminvereinbarung, die schnell und unkompliziert vorgenommen werden kann, lassen sich Anliegen gezielt und ohne lange Wartezeiten erledigen. Man gelangt direkt zu den Sachbearbeitern, die die Anliegen dann schon vorbereitet haben. Einzelne Sachbearbeiter/innen befinden sich zudem auch weiterhin abwechselnd im Home Office, so dass nur durch eine vorherige Telefonanfrage sichergestellt werden kann, ob man den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in auch tatsächlich antrifft. Durch einen Anruf lässt sich darüber hinaus schnell klären, ob man überhaupt persönlich vorstellig werden muss oder ob ein Anliegen auf einem anderen Wege geklärt werden kann. Insbesondere können bereits über 130 Dienstleistungen über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon elektronisch abgewickelt werden. Es ist abrufbar über die Homepage der Stadt Brilon (www.brilon.de / direkter Link: https://portal.kommunale.it/brilon/), auf der auch die allgemeinen sowie die für einige Abteilungen speziell geltenden Öffnungszeiten dargestellt sind.

 

Die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln bei einem Besuch in den Verwaltungsgebäuden wird vorausgesetzt, insbesondere besteht weiterhin Maskenpflicht.

 

Quelle: Stadt Brilon

 

 

 

 

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