Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Bebauungsplan “An den Galmeibäumen“

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 145 “An den Galmeibäumen“

 

brilon-totallokal: Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 145 “An den Galmeibäumen“ findet am Donnerstag, dem 19. August 2021, um 18:30 Uhr im Bürgerzentrum Kolpinghaus, Propst-Meyer-Straße 7, 59929 Brilon die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Ziel des Planverfahrens ist es, auf den Grundstücken der Gemarkung Brilon, Flur 35, Flurstücke 479, 587, 743 und 783 ein WA -Allgemeines Wohngebiet- für fünf potentielle Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern festzusetzen. Zur Erreichung des Planungsziels sollen die Projektgrundstücke durch einen qualifizierten Bebauungsplan der Innenentwicklung Brilon-Stadt Nr.145 überplant werden. Für die neue Erschließungsstraße werden Teilflächen des Nachbargrundstücks (Flurstück 782) und der angrenzenden Straßenparzelle “Ammertenbühl“ (Flurstück 453) in den Planbereich integriert; es ist eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG NRW durchzuführen.

 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.

 

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.

 

Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail ([email protected]) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung einzuhalten sind.

 

Bild: Symbolbild AdobeStock 203390587

Quelle Text: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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