Lichtautomatik reicht bei Nebel oft nicht aus
- Nicht an Vorausfahrende „anhängen“, sondern genug Abstand halten
- Fahren auf Sicht: Innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können
- Bei Sichtweite unter 50 Meter sind maximal 50 km/h erlaubt
brilon-totallokal: In der kalten Jahreszeit sind Autofahrerinnen und Autofahrer wieder häufiger bei Nebel unterwegs. Wichtige Regeln fürs Fahren bei schlechter Sicht sind nach dem Rat der Sachverständigen von DEKRA: Abstand halten, Tempo anpassen und Abblendlicht einschalten.
Die Experten warnen davor, sich bei Nebel auf die Funktion der Lichtautomatik zu verlassen. „Schalten Sie bei modernen Fahrzeugen das Abblendlicht besser von Hand ein“, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. „Steht der Lichtschalter in der ‚Auto‘-Position, aktiviert das Fahrzeug bei Tageslicht meist nur das Tagfahrlicht, weil die Lichtsysteme nur zwischen Hell und Dunkel unterscheiden.“
Die Folge: Bei Tagfahrlicht bleibt das Fahrzeugheck dunkel, auch leuchten die Scheinwerfer schwächer. Deshalb ist das Fahrzeug bei schlechter Sicht von hinten wie von vorne schwieriger zu erkennen; bei Nebel sind gefährliche Situationen damit vorprogrammiert.
Licht an bei schlechter Sicht
Laut Straßenverkehrs-Ordnung sind Autofahrerinnen und Autofahrer verpflichtet, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist (Paragraf 17.3 StVO). Unter solchen Umständen reicht Tagfahrlicht nicht aus. Bei solcher Witterung ist es erlaubt und sinnvoll, die Nebelscheinwerfer einzuschalten, eine Pflicht besteht aber nicht.
Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass sie das Licht breiter abstrahlen als das normale Abblendlicht und die Fahrbahn im Nahbereich besser ausleuchten. Wird dabei das Abblendlicht nicht zugeschaltet, verringert sich auch die Eigenblendung. Bei Nebelfahrten im Dunkeln kann es sinnvoll sein, zwischen Nebelscheinwerfern und Abblendlicht hin und her zu wechseln, um den besten Kompromiss zwischen Ausleuchtung der Fahrbahn und Eigenblendung zu finden. Auf Fernlicht sollte man auf jeden Fall verzichten, da es stark vom Nebel reflektiert wird und die Sicht nur verschlechtert.
Sehen und gesehen werden
Der Sicht zuträglich ist auch, die Intervallregelung des Scheibenwischers einzuschalten. So werden Nebeltröpfchen beseitigt, die sich auf der Windschutzscheibe niederschlagen. Weiter empfiehlt es sich, regelmäßig die Scheinwerfer von Schmutz zu befreien, der vor allem auf feuchter und verschmutzter Fahrbahn die Sichtweite erheblich verringern kann.
Bei Nebel kommt es nicht nur auf gutes Sehen, sondern mehr denn je auf rechtzeitiges „Gesehen werden“ an. Die Funktion, den nachfolgenden Verkehr zu warnen, erfüllt die lichtstarke Nebelschlussleuchte. Sie darf aber nur aktiviert werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter liegt. Achtung: In diesem Fall darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden! Orientieren kann man sich an den Leitpfosten am Straßenrand, die meist in diesem Abstand aufgestellt sind. Lichtet sich der Nebel, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden, damit der nachfolgende Verkehr nicht geblendet wird.
Bei Nebel gilt: Fahren auf Sicht
„Generell gilt bei Nebel der Grundsatz ‚Fahren auf Sicht‘“, erinnert Ancona. Das bedeutet: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass man das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. „Lassen Sie sich vor allem nicht dazu verleiten, sich an Vorausfahrende ‚anzuhängen‘“, warnt Ancona. „Wer ohne den nötigen Sicherheitsabstand fährt, riskiert einen Auffahrunfall. Wichtig ist außerdem: Verzichten Sie bei Nebel aufs Überholen, fahren Sie besonders aufmerksam und bleiben Sie bremsbereit.“
Fotocredits: DEKRA e. V. Stuttgart
Quelle: DEKRA e. V. Stuttgart