Einrichtungsbezogene Impfplicht – Meldungen zum Stichtag 31. März

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises verzeichnet zum Stichtag 31. März Rückmeldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis. Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises verzeichnet zum Stichtag 31. März Rückmeldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht von insgesamt 120 Einrichtungen mit 400 Personen, die über die Portale des Kreises und des Landes oder per Post eingegangen sind. Von den 400 Personen sind 128 in Krankenhäusern und 129 in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen beschäftigt bzw. tätig.

 

Die Verteilung auf die Kommunen sieht wie folgt aus (Einrichtungen/Personen):

 

Arnsberg 25/67
Bestwig 4/18
Brilon 17/39
Eslohe 2/4
Hallenberg 1/2
Marsberg 8/31
Medebach 2/13
Meschede 8/40
Olsberg 25/38
Schmallenberg 16/50
Sundern 7/12
Winterberg 5/30
Außerhalb HSK 0/56

 

Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis, Martin Reuther (V.i.S.d.P.), Steinstraße 27, 59872 Meschede

Bild: AdobeStock 218134825

 

 

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