Am 3. Juni 2022 hat der Bundestag weitere Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten verabschiedet
Die durchschnittliche Höhe der Bruttorentenbeträge von Erwerbsminderungsrentenzugängen hat sich seit 2013 um rund 52 Prozent erhöht. Lagen die durchschnittlichen Bruttorentenbeträge bei den Erwerbsminderungsrenten 2013 noch bei 678 Euro, so sind sie im Jahr 2021 auf 1.028 Euro gestiegen.
Grund für diese positive Entwicklung ist neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der Zurechnungszeit seit 2014. Diese wurde in den letzten Jahren mehrfach verlängert. Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die erstmals eine Rente bekommen, nun so gestellt, als hätten sie bis zum Erreichen des regulären Rentenalters mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Außerdem wirken sich Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr rentenmindernd aus. „Die Zahlen machen deutlich, dass die bisherigen Reformen gewirkt haben“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, anlässlich der Sitzung dieses Gremiums am 22. Juni 2022 in Freiburg. Grund für die Reformen war, dass das Risiko der Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern deutlich höher ist als bei anderen Rentnern.
Am 3. Juni 2022 hat der Bundestag weitere Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten verabschiedet. Mit ihr sollen Erwerbsgeminderte, deren Renten zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zu ihren Renten erhalten.
Quelle: Dr. Dirk von der Heide, Pressesprecher, Deutsche Rentenversicherung Bund
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