Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde

 

Knapp 20.000 Beschäftigte im Hochsauerlandkreis profitieren von der Erhöhung

 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Darauf hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am 28. September mit einer Info-Aktion auf mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet aufmerksam gemacht. Haupt- und ehrenamtliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter waren auch am früh morgens an den Bahnhöfen Neheim-Hüsten und Olsberg unterwegs und haben Informationsmaterialien an die Passantinnen und Passanten verteilt.

 

Dietmar Schwalm, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Hochsauerlandkreis sagte am Mittwoch dazu: „In ganz Deutschland kommt der höhere Mindestlohn 6,6 Millionen Beschäftigten zugute. Aktuell verdienen 20.168 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier bei uns im HSK weniger als 12 Euro pro Stunde. Das sind 16,3 Prozent aller Beschäftigten im Kreisgebiet, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Sie profitieren nun von der Erhöhung. Diese Zahlen zeigen: Der Mindestlohn wirkt. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde anzuheben – mit Erfolg.“

 

Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten helfe die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern“, erklärte Schwalm. Dennoch sei klar: „Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.“

 

Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. „Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen“, sagte Schwalm.

 

Trotz der Mindestlohnanhebung weist der DGB mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt“, sagt Dietmar Schwalm. „Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“

 

Hintergrund:

Die Daten zu den Profiteuren des Mindestlohns beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten sowie Minderjährige.

 

 

Quelle: Dietmar Schwalm, DGB-Kreisverbandsvorsitzender HSK
Fotocredits: Dietmar Schwalm, DGB-Kreisverbandsvorsitzender HSK

 

 

 

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