Anonymes Warnsystem „Cell Broadcast“ soll in Deutschland künftig alle Mobilfunknutzer:innen vor Gefahren warnen

Wenn am 8. Dezember das Handy, Smartphone oder Tablet eine unbekannte Nachricht anzeigt, ist das nicht unbedingt ein Betrugsversuch.

Wenn am 8. Dezember das Handy, Smartphone oder Tablet eine unbekannte Nachricht anzeigt, ist das nicht unbedingt ein Betrugsversuch. An dem Tag wird nämlich bundesweit das neue Warnsystem „Cell Broadcast“ getestet. Es soll voraussichtlich ab Februar 2023 zusätzlich zu Warn-Apps, Radiomeldungen und Sirenen eingesetzt werden, um Gefahrenmeldungen anonym an alle Mobilfunkgeräte zu senden, die in der betroffenen Region eingeschaltet sind.

Was man über die Technik wissen sollte und woran es liegen kann, wenn ein Handy am 8. Dezember nichts melden sollte, erläutert die Verbraucherzentrale NRW.

 

  • Wie funktioniert „Cell Broadcast“? Die englischen Begriffe Cell und Broadcast lassen sich mit „Zellenausstrahlung“ übersetzen. Gemeint sind Funkzellen, in denen Informationen ausgestrahlt werden. Die Funkzellen werden von Mobilfunkmasten erzeugt. Damit Handys, Smartphones und andere Mobilfunkgeräte unterwegs Daten senden und empfangen können, buchen sie sich in eine so genannte Mobilfunkzelle ein. Sie stellen also eine Verbindung zwischen sich und einem Mobilfunkmast her. So kommt auch eine Textnachricht vom Sendemast der Funkzelle an alle eingebuchten Geräte. Damit die Geräte die Nachricht anzeigen, müssen sie eingeschaltet sein und ein Betriebssystem haben, das die Nachricht verarbeiten und darstellen kann. Dabei kommen die Hersteller von Handys und Betriebssystemen (wie Google Android und Apple iOS) ins Spiel. Sie müssen eventuell mit Updates sicherstellen, dass die Geräte die Daten verarbeiten können.

 

  • Wie ist es mit dem Datenschutz? „Cell Broadcast“ kann komplett anonym betrieben werden. Man muss sich nirgendwo dafür anmelden oder persönliche Daten angeben. Die Warnnachrichten werden so ausgestrahlt, wie zum Beispiel das Programm eines Radiosenders. Da senden die Moderator:innen auch „ins Blaue hinein“ und wissen nicht, wer ihnen im Einzelnen zuhört. Anders wäre es zum Beispiel bei Benachrichtigungen per SMS. Dafür müssten Absender:innen die Handynummer der Empfänger:innen kennen.

 

  • Woran kann es liegen, wenn man am 8. Dezember keine Warnmeldung erhält? Falls am 8. Dezember keine Testnachricht erscheint, kann das verschiedene Ursachen haben. Vielleicht müssen Notfallbenachrichtigungen auf dem Gerät erst aktiviert werden. Vielleicht muss auch eine Aktualisierung des Betriebssystems oder der Nachrichten-App installiert werden. Es kann auch sein, dass einige SIM-Karten oder Mobilfunkmasten die neue Technik noch nicht unterstützen. Das kann der Mobilfunkanbieter beantworten. Auch wenn das Mobilfunkgerät ausgeschaltet ist, bekommt es keine Warnmeldungen. Sie werden nämlich nicht im Netz gespeichert und daher auch nicht später nach dem Einschalten des Geräts zugestellt.

 

  • Wie schaltet man den Empfang von Warnmeldungen ein? Laut Hersteller Apple empfangen iPhones die Warnmeldungen automatisch. Um den Empfang zu beeinflussen, tippt man auf „Einstellungen“, dann auf „Mitteilungen“. Dort sollen sich bei „Offizielle Warnmeldungen“ die unterschiedlichen Warnstufen aktivieren oder deaktivieren lassen. Apple weist aber auch darauf hin, dass in einigen Ländern oder Regionen offizielle Warnmeldungen möglicherweise nicht deaktiviert werden können. Auf Smartphones mit dem Betriebssystem Android von Google sind die Wege zu den Einstellungen und die Begriffe möglicherweise unterschiedlich – je nach Hersteller des Geräts. Grundsätzlich sind die Einstellungen zu Notfallbenachrichtigungen in der App „Nachrichten“ oder „Messages“ zu finden. Darin können verschiedene Warnungstypen aktiviert werden.

 

Mehr Informationen zur Technik des „Cell Broadcasts“, zu Einstellungsmöglichkeiten und Warn-Apps: www.verbraucherzentrale.nrw/node/77578

 

Quelle: Pressestelle Verbraucherzentrale NRW / Verbraucherzentrale NRW
Bildunterschrift: © VZ NRW/adpic

 

 


		
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