Ab 2024 gelten für Betriebe aus dem Hochsauerlandkreis wichtige Änderungen in der Sozialversicherung

Ab 2024 gelten für Betriebe aus dem Hochsauerlandkreis wichtige Änderungen in der Sozialversicherung – AOK informiert im digitalen Fachportal

Hochsauerlandkreis:  Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus dem Hochsauerlandkreis sollten sich jetzt dazu im digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2024‘ der AOK NordWest informieren. „Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweilig anstehenden Änderungen stellen“, sagt die stellvertretende Serviceregionsleiterin Claudia Büdenbender. Der Abruf ist kostenfrei und steht unter www.aok.de/fk/nordwest/medien-und-seminare zur Verfügung.

Der Jahreswechsel ist alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung, insbesondere in der Sozialversicherung, viele Änderungen ergeben. Die AOK NordWest bietet allen Betrieben aus dem Hochsauerlandkreis ein aktuelles digitales Themenspezial ‚Trends und Tipps 2024‘ an. Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere in den Themen ‚Neues Familienstartgesetz, Mindestlohnerhöhung und Meldeverfahren‘ wichtige Änderungen für Betriebe.

Das digitale Themenspezial der AOK Nordwest informiert außerdem über folgende Themen: Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung, Pflegereform und Fachkräfteeinwanderung.

Zum 31. Dezember 2023 läuft die Übergangsregelung für Beschäftigte aus, die im Rahmen eines gesetzlichen Bestandsschutzes aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 sozialversicherungspflichtig geblieben sind (monatliches Entgelt von 450,01 Euro bis 520 Euro). Arbeitgeber sollten berücksichtigen, dass sie die betroffenen Beschäftigten zum 31. Dezember 2023 als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abmelden und zum 1. Januar 2024 als Minijobbende bei der Minijob-Zentrale anmelden müssen. In der Rentenversicherung besteht dann Versicherungspflicht aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung – mit der Möglichkeit der Befreiung.

Zu jedem dieser Themen bietet die AOK neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an. „Wir möchten alle Betriebe im Hochsauerlandkreis ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2024‘ Angebot zu nutzen, um auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt und welche Fristen es hier zu berücksichtigen gilt“, sagt Büdenbender. Alle aktuellen und kostenfreien Seminare sind im digitale Fachportal für Arbeitgeber unter www.aok.de/fk/nordwest/medien-und-seminare abrufbar.

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Quelle: Jörg Lewe, Spezialist Presse Serviceregion AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.

Bild1: Bequem von zu Hause oder aus dem Büro: Firmen, Personalleiter oder Steuerberater aus dem Hochsauerlandkreis können sich jetzt mit dem digitalen AOK-Themenspezial ‚Trends und Tipps 2024‘ zu den aktuellen und im neuen Jahr anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung informieren. Foto: AOK/Colourbox/hfr.

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Bild2: Im neuen Jahr stehen für Arbeitgeber aus dem Hochsauerlandkreis wichtige Änderungen, insbesondere im Bereich der Minijobs, an, die es zu beachten gilt. Foto: AOK/Colourbox/hfr.

 

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