Bestwig: Viele offene Fragen zur Wärmeplanung – Markus Sommer mahnte Realismus an. „Hier wird es sicher kein Fernwärmenetz geben – das ist völlig absurd.“

Viele offene Fragen zur Wärmeplanung – Hintergrund: Kommunale Wärmeplanungen sind ein Baustein des Gebäudeenergiegesetzes

Bestwig. Bevor die Gemeinde Bestwig in eine kommunale Wärmeplanung einsteigt, soll zunächst Klarheit über offene rechtliche und auch praktische Fragen bestehen. Zu dieser Einschätzung sind jetzt die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses gekommen. Einstimmig haben sie beschlossen, das Thema zunächst in die Fraktionen zu verweisen und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, wann das Thema angegangen werden soll.

Hintergrund: Kommunale Wärmeplanungen sind ein Baustein des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das der Deutsche Bundestag im September beschlossen hat. In dem Gesetz ist unter anderem festgeschrieben, dass der Anteil erneuerbarer Energien bei Gebäudeheizungen mit bestimmten Prozentsätzen zu festgelegten Fristen gesteigert werden muss. Diese Fristen stehen auch in Abhängigkeit zur Pflicht von Städten und Gemeinden, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. In dieser Wärmeplanung soll zunächst der langfristig zu erwartende Wärmebedarf erfasst werden und in einem letzten Arbeitsschritt eine gemeindliche Strategie zur Wärmewende formuliert werden.

Allerdings: Zum jetzigen Zeitpunkt sei „nicht ganz klar, was da auf uns zukommt“, so Joachim Hofius (CDU) – zu viele Fragen seien derzeit offen. „Ehrlicherweise haben wir diese Fragen auch selbst“, erklärte Jörg Stralka, Leiter des Bestwiger Bau- und Umweltamtes – das konkrete Gesetz befinde sich noch im Verfahren. Denkbar sei, dass insbesondere für kleinere Kommunen bei der Wärmeplanung einfachere Standards gelten.

Ausschussvorsitzender Markus Sommer (CDU) mahnte Realismus an: „Hier wird es sicher kein Fernwärmenetz geben – das ist völlig absurd.“ Mit Blick auf die Windkraft- und PV-Planungen könne der Schwerpunkt in der Gemeinde Bestwig nur bei der Stromerzeugung und –nutzung liegen. Die Wärmeplanung solle nicht sofort angegangen werden, weil damit für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Heizungsanlagen bei Ausfall Verpflichtungen verbunden seien. Seine Fraktionskollegin Eva Wiese erkundigte sich nach den Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Wärmeplanung – dieses sei denkbar, aber aufgrund der zahlreichen offenen Fragen warten viele Kommunen derzeit noch ab, betonte Jörg Stralka.

Grünen-Fraktionschef Matthias Scheidt bewertete es genau „andersherum“: „Es wäre Sache einer kommunalen Wärmeplanung, die vielen offenen Fragen nun zu beantworten“ – für die Bürger könne es vorteilhaft sein, schnell Klarheit zu haben, wie sie ihr Gebäude in der Zukunft beheizen können. Das sah auch Franz-Josef Blüggel (SPD) so: „Je früher die Gemeinde Bestwig eine Wärmeplanung erarbeitet, desto eher besteht Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger.“

Dafür sei die Informationslage noch „zu dünn“, entgegnete CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Brockhoff: Wenn das Gesetz verabschiedet sei, „können wir auf vernünftiger Grundlage Entscheidungen treffen“ – im Jahr 2024 solle noch nicht mit der Wärmeplanung begonnen werden. Joachim Hofius wählte den Vergleich mit einem Hausbau: Weder bestehe Klarheit über den Bauplan noch über die Ausführung – man solle aber jetzt schon den Baustart beschließen. Mit Blick auf die völlig unterschiedlichen Sichtweisen regte Matthias Scheidt schließlich an, das Thema erst einmal in die Fraktionen zu verweisen.

Er könne sich nicht erinnern, fasste Bürgermeister Ralf Péus zusammen, dass in dem Gremium schon einmal über ein Thema diskutiert worden ist, das im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben noch so unklar sei. Auch bei der Vergabe eines Planungsauftrages – die Kostenschätzung dafür liegt bei rund 60.000 Euro, die aber teilweise gefördert werden können – müsse in erheblicher Weise Zuarbeit durch das Team der Gemeindeverwaltung geleistet werden, was aufgrund anderer Themenfelder derzeit nicht leistbar sei. Er regte an, im Jahr 2024 erneut zu beraten, ob man die kommunale Wärmeplanung ab dem Jahr 2025 oder 2026 angehen wolle – Zeit dafür gibt das Gesetz der Gemeinde Bestwig bis spätestens Mitte 2028. Die weitere Vorgehensweise soll nunmehr im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember für das Jahr 2024 und die Finanzplanung 2025 bis 2027 abgestimmt werden.

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Quelle: Jörg Fröhling, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Olsberg und Bestwig
Fotocredit: AdobeStock 635572028 / Brisystem

 

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