Tipp: VHS Brilon, Vortrag zum aktuellen Erbrecht. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Welche Möglichkeiten der Absicherung haben die Übertragenden?

Tipp: VHS Brilon, Vortrag zum aktuellen Erbrecht. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Welche Möglichkeiten der Absicherung haben die Übertragenden?

Erben und Vererben – was ist für alle Beteiligten tragbar und wirtschaftlich vernünftig? Soll man das Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben oder erst mit dem Tode? Welche Möglichkeiten der Absicherung haben die Übertragenden?

Die und weitere Fragen werden im Vortrag am Donnerstag, 20. Februar, von 19 bis 20.30 Uhr im VHS-Haus in Brilon beantwortet. Rechtsanwalt und Notar Ringo Grenz gibt Einblicke in das aktuelle gesetzliche Erbrecht und die Besonderheiten von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Weitere Informationen und Anmeldung bei der VHS in Brilon unter 02961 6416 sowie online unter www.vhs-bmo.de.

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Quelle: Astrid Stute, Geschäftsstelle Brilon
Fotocredit: Jakubzerdzicki bei Pexels

VHS Brilon-Marsberg-Olsberg

59929 Brilon · Kreuziger Mauer 31 · Tel. 02961 6416 · Fax 02961 51453
34431 Marsberg · Hauptstraße 49 · Tel. 02992 1280 · Fax 02992 2044
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