Das Sondervermögen fair verteilen: SPD-Konzept sieht 5,35 Millionen Euro für Brilon vor
Anfang des Jahres wurde auf Bundesebene ein Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von insgesamt 500 Milliarden Euro geschaffen, davon allein 100 Mrd. Euro für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Nun muss geklärt werden, wie die Mittel weiter verteilt werden: Wieviel Geld bekommen die Kommunen, welcher Anteil bleibt beim Land? Es braucht Klarheit, Verlässlichkeit und Tempo, damit in den Kommunen umgehend und langfristig mit diesen Fördersummen geplant werden kann.
Aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen in Höhe von 100 Mrd. Euro wird Nordrhein-Westfalen über den Länderanteil rund 21 Milliarden Euro erhalten. Die NRW-SPD hat ein Konzept erarbeitet, wie diese Mittel verteilt werden sollen. Die SPD-Landtagsfraktion wird in der kommenden Plenarwoche (17.-19. September 2025) den entsprechenden Antrag dazu („Kommunen in Nordrhein-Westfalen fair beteiligen – Kommunalquote aus dem Bundes-Sondervermögen festlegen!“) zur direkten Abstimmung stellen. So sollen mindestens 80 Prozent der Mittel, also rund 16,8 Milliarden Euro, an die Städte und Gemeinden gehen. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen schultern jedes Jahr rund 80 Prozent der öffentlichen Investitionen. Daher ist die Forderung plausibel, dass den Städten, Gemeinden und Kreisen auch 80 Prozent des NRW-Anteils am Bundes-Sondervermögen weitergeleitet werden.
Hierzu erklärt Brilons Bürgermeister Dr. Christof Bartsch:
„Die Investitionsbedarfe in den Kommunen sind erheblich und das im Sondervermögen beschlossene Geld muss nun schnell in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Für Brilon und die Dörfer bedeutet das vor allem Investitionen in Infrastruktur, Schulen, Sportstätten, Kindergärten, Feuerwehr und Krankenhaus. Der Vorschlag der NRW-SPD auf Pauschalzuweisung der Mittel nach den etablierten Mechanismen des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist sehr zu begrüßen. Damit werden aufwändige und hoch bürokratische Verfahren im Rahmen von Projektförderungen in komplexen Förderprogrammen vermieden. Ich kann nur an alle Landtagsabgeordneten appellieren, diesem Konzept in der kommenden Woche im Landtag in Düsseldorf zuzustimmen. Es darf nicht sein, dass der NRW-Anteil an dem Sondervermögen im Landeshaushalt versickert.“
_____________________________
Text: Dr. Christof Bartsch / NRW-SPD
Fotocredit: Dr. Christof Bartsch



