Verkehrsunfall mit Personenschaden / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verkehrsunfall mit Personenschaden – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Brilon:  Am Samstagabend, 07.05.2016, gegen 18:30 Uhr, befuhr ein 27jähriger Pkw-Fahrer ohne Fahrerlaubnis mit weiteren vier Insassen einige Straßen im Stadtgebiet Brilon. Im Verlauf der Fahrt wurde Alkohol konsumiert. Obwohl ein Mitfahrer den Fahrzeugführer zum Anhalten aufforderte, um aussteigen zu können, setzte dieser die Fahrt unvermittelt fort. An der Einmündung B480 in Fahrtrichtung Wülfte verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und landete im Grünstreifen. Nachdem ein vorbeikommender Traktorfahrer den Pkw aus den Graben gezogen hatte, setzte dieser seine Fahrt in Richtung Wülfte weiter fort. Der Mitfahrer, der zuvor aussteigen wollte, schilderte den Sachverhalt der Polizei und zeigte seine erlittenen Verletzungen durch den Unfall auf.

Verkehrsunfall mit leichtverletztem Kradfahrer

Brilon:  Am Samstag, 07.05.2016, gegen 15:28 Uhr, verlässt ein 53jähriger Kradfahrer aus Schmallenberg linksabbiegend als letztes Krad einer Vierergruppe das Gelände der Shell-Tankstelle. Von der schräg gegenüberliegenden Ausfahrt des McDonalds-Grundstücks beabsichtigte seinerseits ein 66jähriger Pkw-Fahrer aus Münster linksabbiegend die Möhnestraße in Fahrrichtung Innenstadt zu befahren. Nachdem die ersten drei Kräder die Ausfahrt des MC-Donalds-Grundstücks passiert hatten und der letzte Kradfahrer sich bereits auf der Möhnestraße befand, fuhr der Pkw-Fahrer aus der Einfahrt los und fuhr frontal in das Krad. Der Kradfahrer wurde leichtverletzt.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Fahren ohne Fahrerlaubnis

Brilon: Am Sonntagmorgen, 08.05.2016, gegen 02:30 Uhr, befuhr ein 20jähriger Mann aus Bestwig die Umgehungsstraße B480/B7 aus Richtung Altenbüren kommend in Richtung Brilon. In einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schleudern und prallte mehrfach gegen die Leitplanke. Ein entgegenkommender 19jähriger Pkw-Fahrer aus Bestwig konnte nicht mehr ausweichen und stieß mit dem Pkw zusammen. Der Pkw des 20jährigen Unfallverursachers war nicht mehr fahrbereit. Dieser verließ zunächst mit dem Geschädigten die Unfallstelle und beide kehrten nach einer unbestimmten Zeit aus freien Stücken zum Unfallort zurück. Die Aussagen zum Unfallhergang wichen deutlich von der festgestellten Spurenlage ab. Bei den Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Quelle: Polizei HSK

 

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden