Was jetzt getan werden muss
brilon-totallokal: Menschen mit Behinderung bekommen durch das neue Bundesteilhabegesetz
(BTHG) mehr Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabechancen. Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe in Kraft. In dieser Stufe sind insbesondere neue Regelungen für existenzsichernde Leistungen zu treffen. Das neue Gesetz betrifft also grundlegende Bereiche wie beispielsweise Geld, Wohnen oder Rente. Über diese Neuerungen, allen voran in den Antragsverfahren, informierten sich Montagabend über 120 Interessierte auf Einladung des Caritasverbandes Brilon in der St. Martin Werkstatt Hinterm Gallberg.
Die gute Besucher-Resonanz wundert nicht, denn „manche Stimme bezeichnet das BTHG als Revolution der Behindertenhilfe“, sagte Caritas-Vorstand Heinz-Georg Eirund. Im Publikum saßen Bewohner der Caritas-Wohnhäuser, neben Angehörigen und Interessensvertretern. Durch das Gesetz soll die UN-Behindertenrechtskonvention konkret im Alltag umgesetzt werden. Das bringt neben der Selbstbestimmung und Teilhabe viele Veränderungen mit sich, und zwar für alle Bewohner stationärer Wohneinrichtungen. Letztere werden zu Mietern. Neue Wohn- und Betreuungsverträge müssen abgeschlossen werden. Um nur einige Beispiele zu nennen. Allein bei der Caritas Brilon betrifft das 176 Bewohner der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung.
. An die erweiterte Selbstbestimmung ist mehr Selbstständigkeit geknüpft. Anträge, beispielsweise für Grundsicherung oder Wohngeld, müssen gestellt werden. Über die – auch und vor allem bürokratischen – Notwendigkeiten, informierten Markus Dohle, Fachdienst Soziales Hochsauerlandkreis, und Christina Bigge, BTHG-Referentin der Caritas Brilon. Die Expertin präsentierte den druckfrischen „Leitfaden zum Bundesteilhabegesetz“, den die Caritas Brilon herausgibt. „Darin sind alle Änderungen übersichtlich und verständlich beschrieben“, sagte Autorin Bigge. Ebenfalls enthalten sind Ansprechpartner und eine Checkliste, was in 2019 noch zu tun ist. „Denn es ist erforderlich, einige Anträge bereits jetzt zu stellen.“
Der Leitfaden ist weit mehr als ein gut gemeintes Serviceheft. Mit Rückblick auf die 51-jährige Geschichte der Caritas-Behindertenhilfe im Altkreis Brilon sagte Vorstand Heinz-Georg Eirund: „Veränderungen bergen immer Chancen, Hoffnungen und Wünsche, zugleich Sorgen und Ängste. Deswegen wollen wir den Weg gemeinsam gehen und wollen die Menschen bei den Veränderungsschritten unterstützen und begleiten.“ Bei der Caritas Brilon wurde daher eine Steuerungsgruppe zum BTHG eingerichtet, die mit hauptamtlichen Fachkräften aus Pädagogik und Verwaltung, Angehörigen und mit Menschen mit Behinderung besetzt ist. „Wir bauen auf Transparenz, gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit“; sagte Eirund: „Wir wollen mutig und konsequent den Weg und die Ziele mitgestalten.“ Es ist die dritte von insgesamt vier Reformstufen des BTHGs, die am 1.1.2020 in Kraft tritt. Für die noch ausstehenden Novellierungen kündigt die Caritas Brilon weitere Info-Abende an. 2023 soll das Bundesteilhabegesetz dann komplett umgesetzt sein. „Sollten Sie Beratungsbedarf haben, melden Sie sich bei der Caritas“, lädt Thomas Schneider, Fachbereichsleiter Behindertenhilfe und Leiter der BTHG-Steuerungsgruppe, ein.
Info: Der Leitfaden zum BTHG und Kontakte
· Kann auf der Homepage www.caritas-brilon.de heruntergeladen werden
· Kann auf der Homepage www.caritas-brilon.de heruntergeladen werden
· Informationen auch bei Thomas Schneider, Fachbereichsleiter Behindertenhilfe Caritas Brilon, [email protected], Telefon 02961 9719 48
· Oder bei der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, Ansprechpartnerin Nadine Gebauer, [email protected], 02961 9 65 74 13
BU.: Sehr gut besucht – War mit über 120 Teilnehmern der Informationsabend zu den Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz.
FOTO: CARITAS BRILON / DANIEL SCHLÜTER
Quelle: Sandra Wamers, Caritasverband Brilon e.V.