Selbstüberwachungsverordnung Abwasser geändert
brilon-totallokal: Wie im März diesen Jahres angekündigt, ist die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, die auch die Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasseranlagen regelt, durch den nordrhein-westfälischen Landtag geändert bzw. neu gefasst worden. Die neue Fassung bezieht sich im Wesentlichen auf den Wegfall der Fristenregelung zur Prüfung für Grundstücke mit nur häuslichem Schmutzwasseranfall in festgesetzten Wasserschutzgebieten.
Für die meisten Grundstücke, die bis zum 31.12.2020 untersucht werden sollten, ist die Prüfpflicht zum Ende des Jahres entfallen. Es sind nur noch die unterirdischen Abwasserleitungen auf Veranlassung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bis Ende dieses Jahres zu untersuchen, in denen gewerbliches und industrielles Abwasser abgeleitet wird. Darunter werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen, einschließlich Kühlwasser.
Für neu erstellte Leitungen bei Neubauten bzw. An- und Umbauten, sowie vorhandene Leitungen, die wesentlich verändert oder überwiegend saniert wurden gilt, dass diese auch außerhalb von Wasserschutzzonen, und auch wenn sie nur häusliches Abwasser ableiten, nach ihrer Errichtung oder nach ihrer wesentlichen Änderung, unverzüglich von Sachkundigen auf Zustand und Funktionstüchtigkeit zu prüfen sind.
Sollten private Abwasserleitungen nicht mehr funktionsfähig, undicht, oder gar einsturzgefährdet sein, können die Stadtwerke eine Zustands- und Funktionsprüfung, bzw. direkt eine Sanierung der Leitung anordnen, sofern derartige Mängel bekannt sind.
Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist nach §9 Abs. 2 Satz 1 SüwVo Abw NRW in einer Bescheinigung des Sachkundigen zu dokumentieren. Diese Bescheinigung ist den Stadtwerken nach der Entwässerungssatzung auf Anforderung vorzulegen. Bei Neubauten und wesentlichen Änderungen ist die Bescheinigung ohne Aufforderung bei den Stadtwerken einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.stadtwerke-brilon.de/produkte/wasser/abwasser/zustand-und-funktionspruefung
Quelle: Katrin Elsholz – Stadtwerke Brilon AöR / Energie GmbH