Bei Baumaßnahmen in Schulen und Kitas: Stadt Olsberg will Einbau stationärer Luftreiniger prüfen

 

Zukünftig soll der Einbau von RLT-Anlagen in Schulen und Kitas geprüft werden

 

brilon-totallokal: Olsberg: Die Stadt Olsberg wird bei der Planung von An-, Um- und Neubauten bei Kindertagesstätten und Schulen grundsätzlich prüfen, ob der Einbau von so genannten „stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)“ zur Verbesserung des Luftaustausches und der Luftqualität sinnvoll ist. Das haben jetzt einstimmig die Mitglieder des Stadtrates beschlossen.

 

Hintergrund: Die Lüftungssituation an städtischen Kindertagesstätten und Schulen war jetzt Thema im Stadtrat. Bereits im vergangenen Winter hatte die Stadt Olsberg – gefördert mit Mitteln aus einem Programm des Landes NRW – 16 mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen der Sekundarschule installiert, die sich nur eingeschränkt lüften lassen. Alle anderen Räume in städtischen Schulen und Kindertagesstätten fallen – nach einer Einteilung des Umweltbundesamtes – in die „Kategorie 1“, die Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit umfasst.

 

Gerade ein funktionierender Luftaustausch sei auch das wichtigste Schutz-Instrument vor einer Corona-Infektion, stellen der Städte- und Gemeindebund (StGB) sowie die Unfallkasse NRW einhellig fest: Ein „konsequentes Lüftungsmanagement“ sei ein „geeignetes Mittel zur Reduzierung der Kohlendioxid-Konzentration und der Aerosolbelastung in Verbindung mit den AHA-Regeln“, heißt es in einer Mitteilung an die NRW-Kommunen. Luftreiniger können dabei eine ergänzende Maßnahme sein – „sie können aber die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen nicht ersetzen. Sie bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich“, so der StG: „Aus Sicht der Unfallkasse NRW ist der Einsatz von Luftreinigern nur in begründeten Einzelfällen sinnvoll.“

 

Fazit der Stadt Olsberg: Ein aktueller Handlungsbedarf besteht den Gebäuden der städtischen Kitas und Schulen nicht. Dennoch soll künftig der Einbau von RLT-Anlagen geprüft werden, wenn an Schulen und Kitas Um-, An- und Neubauten geplant werden. RLT-Anlagen unterscheiden sich von mobilen Luftreinigern dadurch, dass sie für eine kontinuierliche Erneuerung der Raumluft sorgen, bei der frische Außenluft die so genannte „Fortluft“ ersetzt.

 

Entsprechende RLT-Anlagen können unter Umständen bei innenliegenden Aufenthaltsräumen mit schlechter natürlicher Lüftungsmöglichkeit – etwa Eingangshallen, Aulen oder größere Flurbereichen – eine sinnvolle Ergänzung sein. Sofern sich ein Bedarf herausstellt, könnte eine RLT-Anlage in die Gesamtplanung (Heizung, Kühlung, Lüftung) integriert werden.

 

Quelle: Stadt Olsberg

 

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